1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für den Besuch und Aufenthalt auf dem Veranstaltungsgelände des Behind the Moon Festivals, veranstaltet von der:

Bude Eventmanagement GbR
Aschaffenburger Straße 11
63825 Schöllkrippen
Telefon: 06024 6381360
E-Mail: info@die-bude.com

Mit Betreten des Festivalgeländes erkennt jede Besucherin und jeder Besucher diese AGB an.

2. Bezahlsystem auf dem Festivalgelände

Das Behind the Moon Festival ist ein bargeldbasiertes Event.

Zahlungen für Speisen, Getränke, Merchandise und sonstige Leistungen erfolgen ausschließlich in bar.

EC-/Kreditkartenzahlung oder kontaktlose Zahlungen sind nicht möglich, sofern nicht explizit durch einzelne Händler ausgewiesen.

Es besteht keine Möglichkeit zur Bargeldauszahlung am Gelände. Besucher*innen werden gebeten, ausreichend Bargeld mitzuführen.

3. Abbruch der Veranstaltung

Sollte die Veranstaltung aus sicherheitsrelevanten Gründen (z. B. Unwetter, Gefahr durch Dritte, behördliche Anordnung) abgebrochen werden müssen, besteht kein Anspruch auf (anteilige) Rückerstattung des Ticketpreises.
Der Veranstalter ist in diesem Fall verpflichtet, alles Zumutbare zu unternehmen, um die Sicherheit der Besucher*innen zu gewährleisten.

4. Änderung, Verschiebung oder Absage der Veranstaltung

Der Veranstalter behält sich das Recht vor, das Festival zu ändern, zu verschieben oder ganz abzusagen.

Bei Absage aufgrund höherer Gewalt (z. B. Naturkatastrophen, Pandemien, behördliche Verbote, Terrorgefahr etc.) besteht kein Anspruch auf Erstattung des Ticketpreises.

Bei Verschiebung behalten Tickets ihre Gültigkeit. Eine Rückgabe ist in diesem Fall nicht vorgesehen.

Änderungen im Line-Up oder Programmablauf berechtigen nicht zur Rückerstattung, sofern der Gesamtcharakter der Veranstaltung erhalten bleibt.

5. Verbotene Gegenstände

Aus Sicherheitsgründen ist das Mitführen folgender Gegenstände auf dem Festivalgelände untersagt:

Waffen, waffenähnliche Gegenstände, Messer

Feuerwerkskörper, Pyrotechnik, Leuchtmunition

Glasflaschen und Glasbehälter

Drogen und andere illegale Substanzen

Große Regenschirme (mit Spitze), Selfie-Sticks

Drohnen, Laserpointer

Tiere (Ausnahme: Assistenzhunde mit Nachweis)

Das Sicherheitspersonal ist berechtigt, Taschenkontrollen durchzuführen und verbotene Gegenstände einzuziehen. Bei Zuwiderhandlung kann der Zutritt verweigert oder ein Verweis vom Gelände ausgesprochen werden.

6. Aufzeichnungen des Veranstalters / Bildrechte

Während des Festivals erfolgen Bild-, Ton- und Videoaufzeichnungen durch den Veranstalter oder beauftragte Dritte.

Mit Betreten des Festivalgeländes erklärt sich jede Person einverstanden, dass Aufnahmen, auf denen sie abgebildet oder zu hören ist, im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit des Veranstalters (z. B. auf Social Media, Website, Printprodukte, Presseberichte) unentgeltlich verwendet und veröffentlicht werden dürfen.

Die Rechte an diesen Aufnahmen liegen ausschließlich beim Veranstalter.

 

Wiedereintritt

Grundsätzlich ist ein Wiedereintritt nach Verlassen des Festivalgeländes nicht möglich. In der Vergangenheit kam es leider vermehrt vor, dass Gäste außerhalb des Geländes eigene Getränke deponierten und während des Events wiederholt konsumierten. Um die Sicherheit und Fairness für alle Festivalbesucher zu gewährleisten, behalten wir uns daher vor, den Wiedereintritt zu verwehren oder einen erneuten Eintrittspreis zu verlangen.

Natürlich haben wir Verständnis für besondere Situationen – beispielsweise, wenn Familien ihre Kinder kurz nach Hause bringen möchten. In solchen Fällen entscheidet unser Sicherheitspersonal vor Ort individuell und mit Augenmaß. Sprecht uns einfach freundlich an – wir finden gemeinsam eine Lösung.

 

7. Hausrecht und Verhalten auf dem Gelände

Der Veranstalter übt das Hausrecht aus. Den Anweisungen des Ordnungspersonals ist Folge zu leisten.

Personen, die durch aggressives Verhalten, übermäßigen Alkoholkonsum, Besitz verbotener Substanzen oder Gefährdung anderer auffallen, können vom Gelände verwiesen werden.

Ein erneuter Zutritt kann in solchen Fällen untersagt werden. Eine Rückerstattung des Ticketpreises erfolgt nicht.

8. Haftung

Der Besuch des Festivals erfolgt auf eigene Gefahr.
Der Veranstalter haftet nicht für:

verlorene oder gestohlene Gegenstände

Schäden, die durch Dritte verursacht werden

wetterbedingte Unannehmlichkeiten oder Ausfälle

Die Haftung des Veranstalters ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt, soweit gesetzlich zulässig.

9. Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Gerichtsstand ist, soweit zulässig, der Sitz des Veranstalters.